Manche Museen und auch Privatsammler großer Werke und Sammlungen stehen bei neuen Geschäften hin und wieder vor der Aufgabe zu entscheiden, ob ein Kunstwerk echt und der Verkäufer der tatsächliche Eigentümer ist. Selbst sehr renommierte Gutachter stehen vor der Herausforderung, Kunstfälschungen, Störfälle in der Erbfolge oder Raubkunst eindeutig festzustellen.
Falls sich tatsächlich herausstellen sollte, dass es sich um eine Kunstfälschung oder nicht um den Eigentümer des echten Kunstwerkes handelt, muss nach gesetzlichen Vorgaben ein Kauf rückabgewickelt werden. Um das finanzielle Risiko einer Rückabwicklung abzusichern, kann durch unseren besonderen Versicherungsschutz dem neuen Eigentümer (Käufer) ein- versichertes – Garantiezertifikat über die Echtheit und dem Eigentumsstatus erbracht werden.
Während die klassische Kunstversicherung weit verbreitet ist, ist eine Versicherung gegen Schäden von Kunstfälschungen und Eigentumsrisiken am eigenen sowie an fremden Vermögen, verursacht durch versicherte Personen ein Novum.
Zum versicherten Kreis zählen in diesem Zusammenhang alle Personen – auch der Gutachter, der ggf. zu Rate gezogen wurde – die mit einem Pfandkredit, einer Handelsfinanzierung oder einem Galeriezertifikat (privat oder gewerblich) mit dem Kunstwerk in Verbindung stehen. Als weitere versicherte Personen gelten zudem sämtliche im Rahmen eines geschlossenen Arbeits- oder Dienstvertrages tätige Personen sowie Fremdpersonal, Rechtsanwälte, Steuerberater. Die wesentlichen Risiken, die da – bei explizit und in voller Höhe mitversichert sind, sind Schäden durch Probleme beim Eigentum (Title), Fälschung (Fehlen zugesicherter Eigenschaften) und Fehlbewertung. Ebenso eingeschlossen sind Schäden durch Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Ersatz von externen und internen Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten inklusive unbegrenzter Rückwärtsdeckung.
Kunstwerke werden über unser Konzept nicht nur gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus einer klassischen Kunstversicherung, sondern durch eine All-Risk Deckung auch gegen den einfachen Diebstahl und nahezu jede Art von Beschädigung bis hin zum eigenen Missgeschick des Versicherungsnehmers versichert. Wo immer sich die Exponate befinden, ob auf Messen, in Ausstellungen, in Museen, zur Ansicht beim Sammler oder in eigenen oder fremden Lagern, die Kunstwerke sind lückenlos versichert.
Es ist für den Händler daher oftmals nur durch Pfandkredite und Handelszwischenfinanzierungen externer Investoren (Geldgeber) möglich, neue Geschäfte zu positionieren.
Die Beleihung hochwertiger Kunstwerke findet daher oft über Pfandkredite externer Investoren (Geldgeber) statt. Für den Investor ist es ein attraktives Geschäftsmodell, da er zum einen nur 30 % bis 50 % des Verkehrswertes finanziert und zum anderen über das Kunstwerk zu 100 % als physisch hinterlegbare Sicherheit verfügt (es verbleiben 50 % bis 70 % an zusätzlicher Sicherheit).
Der Verkauf hochwertiger Kunstwerke von A nach B findet häufig über die Teilfinanzierung von Handelsgeschäften externer Investoren (Geldgeber) statt. Es ist für den Investor ein lukratives Geschäftsmodell, da er nur einen Teil des Einkaufspreises (z.B. 50 %) zwischenfinanziert. Das Kunstwerk dient zu 100 % als physisch hinterlegte Sicherheit.
Es gibt international nur sehr wenige Versicherungsunternehmen, welche die Risiken, die für den Investor dabei entstehen können, decken. Die Margen sind für den Investor und Händler, trotz der hohen Sicherheitsmaßnahmen, hoch.